Kurz gesagt: Du darfst deine Bilder natürlich nutzen – und zwar so, wie man es als Privatperson erwartet. Damit es rechtlich sauber und für beide Seiten klar ist, unterscheide ich zwischen verschiedenen Nutzungsarten:

Wichtig: Das Urheberrecht selbst (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG) ist nicht veräußerbar und verbleibt immer bei mir. In diese Kategorie fällt auch das Recht auf die Namensnennung des Fotografen oder Designers bei Veröffentlichungen. Du bekommst immer klar kommuniziert, welche Rechte in deinem Paket enthalten sind – und wenn du unsicher bist, sag’s einfach kurz, dann ordne ich es dir verständlich ein.