Eigentlich gibt es nur drei Rechte, die für unsere Zusammenarbeit relevant sind:
Das Urheberrecht: Dieses Recht ist nicht veräußerbar und verbleibt immer bei Art of Jane. In diese Kategorie fällt auch das Recht auf die Namensnennung des Fotografen oder Designers bei Veröffentlichungen. Alle Arbeiten sind als Werk grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt – Fotos zum Beispiel als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG.
Das Recht am eigenen Bild: Dieses Gesetz besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Nähere Informationen findest du auch im Punkt „Werden Fotos von mir auf deiner Seite veröffentlicht?“.
Das Nutzungsrecht: Um dieses Gesetz geht es hauptsächlich, denn hier wird die Nutzung des Bildes für verschiedene Zwecke geregelt. Für den privaten Gebrauch (Abzüge machen, an Freunde weitergeben, usw.) sind alle meine Fotos für Privatkunden freigegeben, zusätzlich erlaube ich die private Nutzung in sozialen Netzwerken. Die berufliche/gewerbliche Nutzung von Bildern und Arbeiten für Gewerbekunden ist nur in bestimmten Paketen enthalten.